Muster & Vorlagen

Mit passenden Mustern, Vorlagen und Anleitungen wird Datenschutz verständlicher. Auch rechtskonformes Datenschutz-Management wird dadurch in vielen Bereichen erheblich einfacher. Wir haben bereits zahlreiche solcher Muster, Vorlagen und Anleitungen erstellt. Verschiedene unserer Dokumente und einige Gestaltungsbeispiele und -hinweise der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind hier abrufbar.

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Die als Gratis gekennzeichneten Dokumente sind ohne weiteres für jedermann abrufbar. Muster und Formulare mit der Kennzeichnung Premium sind exklusiv für unsere Kunden bestimmt. Für deren Abruf ist ein Kunden-Account nötig. Falls Sie bereits Kunde von uns sind, können Sie einen entsprechenden Account über den folgenden Button anfordern.

Über die Erhebung personenbezogener Daten ist die betroffene Person grds. immer zu informieren. “Erhebung” heißt hierbei “erstmaliges Erfassen”. Werden persönliche Daten also erstmals erfasst, greift die Informationspflicht. Typische Fälle sind die Erfassung der Daten von Neukunden, Bewerbern oder neuen Mitarbeiter. Zu näheren Informationen und Vorlagen zur Erfüllung der Informationspflicht gelangen Sie über den nachfolgenden Button

Auch wer Videoüberwachung einsetzt, muss darüber detailliert informieren. Wir haben Ihnen Muster und alle nötigen Informationen zusammengestellt, um die sehr konkreten Anforderungen der Aufsichtsbehörden an diese Informationen einfach erfüllen zu können.

Um im eigenen Unternehmen die Vertraulichkeit und Integrität der Datenverarbeitung zu gewährleisten, sollten alle Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Dies gilt sowohl für eigene Beschäftigte als auch für externe Dienstleister.

Neben dem Informationsrecht (dazu oben) stehen den Personen, deren Daten verarbeitet werden (“Betroffene”), verschiedene weitere Rechte zu (bspw. Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung). Üben sie diese Rechte, die insgesamt als “Betroffenenrechte” bezeichnet werden, aus, muss zügig reagiert werden. Zu nähere Informationen und Vorlagen dazu gelangen Sie über folgende Buttons.

Ist die Verarbeitung nicht bereits durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, dürfen personenbezogene Daten nur genutzt werden, wenn die betroffene Person zuvor eine Einwilligung erteilt. Doch Einwilligung ist nicht gleich Einwilligung. An eine wirksame Einwilligung werden strenge gesetzliche Vorgaben gestellt. Über den Button gelangen Sie zu Details und entsprechenden Vorlagen.

Bei der Nutzung von personenbezogene Daten können Unternehmen in verschiedenster Weise zusammenarbeiten. Einige dieser datenbezogenen Kooperationen führen zu einer sog. “Gemeinsamer Verantwortlichkeit”. Die DSGVO stellt daran besondere Anforderungen, deren Beachtung durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten sicherzustellen sind. Konkrete Infos und Vorlagen dazu finden sich auf der folgenden Seite.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) muss laut DSGVO mit Auftragnehmern bzw. Dienstleistern geschlossen werden, die für das eigene Unternehmen als Auftragsverarbeiter tätig sind. Welche Dienstleistungen üblicherweise als eine solche Auftragsverarbeitung gelten und wie ein AVV aussehen muss, erläutern wir auf der folgenden Seite.

Nach den Vorgaben der DSGVO ist von nahezu jedem Unternehmen ein sogenanntes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (kurz: Verarbeitungsverzeichnis) zu führen. Auf der folgenden Seite erläutern wir die wesentlichen Einzelheiten zum Verarbeitungsverzeichnis und stellen Vorlagen für solche Verzeichnisse zur Verfügung.

Jedes Unternehmen hat eigenverantwortlich für die Sicherheit der von ihm verarbeiteten Daten zu sorgen. Hierzu sind technische und organisatorische Maßnahmen einzusetzen, die angemessenen Schutz für die Daten bieten. Die eingesetzten Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Wie eine Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen aussehen kann, erfahren Sie auf der folgenden Seite.

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KDSB Service GmbH
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