Negativauskunft
- Version: 1.2 (25.09.2021)
- Format: PDF
- Sprache: Deutsch
Positivauskunft
- Version: 1.2 (25.09.2021)
- Format: PDF
- Sprache: Deutsch
Weiterleitung an Verantwortlichen
- Version: 1.2 (25.09.2021)
- Format: PDF
- Sprache: Deutsch
Wann werden Muster verwendet?
Verlangt eine Person Auskunft über die zu ihr verarbeiteten Daten, muss darauf reagiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn zu der anfragenden Person im Unternehmen keine Daten verarbeitet werden. In diesem Fall ist eine sog. Negativauskunft zu erteilen. Die Muster dienen zur Beantwortung von Anträgen auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO bzw. (im Falle eines Antrags beim Auftragsverarbeiter) zu deren Weiterleitung.
Wer erteilt Auskunft?
Zur Auskunft ist der "Verantwortliche" verpflichtet. Damit ist derjenige gemeint, für dessen Zwecke die Daten verarbeitet werden, vgl. Art. 4 Nr. 7. DSGVO. In der Regel ist das das Unternehmen, an das sich die Anfrage richtet.
Ist der Adressat eines Auskunftsantrages allerdings nur Auftragsverarbeiter, darf eine Auskunft nicht ohne weiteres selbst erteilt werden. Der Antrag ist hier in der Regel an den Verantwortlichen weiterzuleiten
An wen ist Auskunft zu erteilen?
Der Auskunftsanspruch ist ein persönlicher Anspruch der Person, um deren Daten es geht. Bestehen Zweifel an der Identität des Anfragenden, darf (und sollte) ein geeigneter Identitätsnachweis gefordert werden. Dies ist ausdrücklich zulässig, vgl. Art. 12 Abs. 6 DSGVO.
Besondere Anforderungen an die Form des Antrags dürfen hingegen nicht gestellt werden. Ein E-Mail ist daher ausreichend.
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Wie schnell muss reagiert werden?
Die Auskunft ist unverzüglich zu erteilen. Kann eine vollständige Auskunft binnen eines Monats nach Eingang des Antrags nicht erteilt werden, ist eine Verlängerung um 2 Monate möglich. In diesem Fall sind die Gründe dem Antragsteller binnen eines Monats mitzuteilen, Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Was muss Auskunft enthalten?
Worüber genau Auskunft zu erteilen ist, hängt vom Umfang der Verarbeitung ab. Einzelheiten sind in Art. 15 DSGVO konkret benannt. Allgemein handelt es sich um drei Punkte: 1. Auskunft, ob Daten verarbeitet werden. 2. Wenn Daten verarbeitet werden, näher Auskunft zu Inhalt und Zweck der Verarbeitung. 3. Kopie der verarbeiteten Daten.
Wie wird Muster verwendet?
Die Musterformulierungen sind auf den eigenen Briefbogen zu übernehmen. Die gelb markierten Passagen sind durch die konkreten Angaben / Daten des individuellen Einzelfalls zu ersetzen.
Weiterführende Erläuterungen
Umfassende Erläuterungen zum Auskunftsrecht finden sich in diesem Kurzpapier Nr. 6 der Datenschutzkonferenz (DSK).
Weitere Muster zum Auskunftsrecht
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Negativauskunft
- Version: 2.0 (26.09.2020)
- Format: docx (Word)
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Vorlage zur Erteilung von Auskünften gem. Artikel 15 DSGVO, wenn Daten des Anfragenden NICHT verarbeitet werden.
Positivauskunft
- Version: 2.0 (26.09.2020)
- Format: docx (Word)
- Sprache: Deutsch
Vorlage zur Erteilung von Auskünften gem. Artikel 15 DSGVO, wenn Daten des Anfragenden verarbeitet werden.
Weiterleitung an Verantwortlichen
- Version: 2.0 (26.09.2020)
- Format: docx (Word)
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